WICHTIG FÜR ARBEITGEBER: Es gab am 22. Februar 2021 Neuerungen zu den SARS-Cov-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS und Konkretisierungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit den folgenden wesentlichen Inhalten:

• Ergänzung betrieblicher Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus  zur Vermeidung steigender Infektionszahlen

• Das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ist auszuweiten. Arbeitgebern  können durch Betriebsärzte und  Arbeitssicherheitsexperten bei allen im Betrieb zu treffenden Maßnahmen unterstützt werden

• Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist auch überall im Betrieb einzuhalten, und entsprechend durch Markierung, Absperrung und Zugangsregelungen umzusetzen

• Entzerrung der direkten Kontaktmöglichkeiten bei Anwesenheiten im Büro, in Pausen und bei Schichtwechseln

• Personen mit erkennbaren Symptomen bleiben zu Hause

• Sicherstellung der AHAL-Regeln durch den Arbeitgeber und ggfs. Verteilung von Mund-Nase-Schutz, sofern der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann

• Risikogruppen sind besonders zu schützen. Zudem sollten arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen getroffen werden

• Es sollten betriebliche Pläne zur Pandemievorsorge getroffen und mit Gesundheitsbehörden entsprechend zusammengearbeitet werden, um Unterbrechungen von Infektionsketten sicherzustellen

• Aktive Kommunikation zum Grundsatz „Gesundheit geht vor“: Vor allem Führungskräfte sollen im Betrieb aktiv kommunizieren, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten Priorität hat.

Weiter Informationen dazu unter https://www.bmas.de/DE/Corona/arbeitsschutz-massnahmen.html.