SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung v. 21.01.2021
Wichtig für Arbeitgeber ist die Kenntnis der Inhalte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung v. 21.01.2021.
Regelungsinhalte kurz und knapp:
• Maßnahmen zur Kontakreduktionen im Betrieb
• nähere Konkretisierungen zu den §§ 5 und 6 des ArbSchG im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes
• Anordnungen der Behörden nach § 22 Abs. 3 ArbSchG, insbesondere Untersagung der Tätigkeit im Betrieb
• Zur-Verfügung-stellen von Mund-Nase-Schutz, wenn die AHAL-Regeln nicht eingehalten werden können
Weitergehende Informationen dazu unter