Wichtig für Arbeitgeber ist die Kenntnis der Inhalte der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung v. 21.01.2021.

Regelungsinhalte kurz und knapp:

• Maßnahmen zur Kontakreduktionen im Betrieb

• nähere Konkretisierungen zu den §§ 5 und 6 des ArbSchG im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes

• Anordnungen der Behörden nach § 22 Abs. 3 ArbSchG, insbesondere Untersagung der Tätigkeit im Betrieb

• Zur-Verfügung-stellen von Mund-Nase-Schutz, wenn die AHAL-Regeln nicht eingehalten werden können

Weitergehende Informationen dazu unter

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5QH1uegEXs2GTWXKeln/content/5QH1uegEXs2GTWXKeln/BAnz%20AT%2022.01.2021%20V1.pdf?inline